mit Wirkung vom 14.12.2015 hat das Landratsamt Reutlingen gem. § 57 Abs. 4 des JWMG und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrgänge inkl. erfolgreicher Prüfung, Herrn Norbert Reich zum Wildschadensschätzer berufen.
Nobert Reich berufen
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mit Wirkung vom 14.12.2015 hat das Landratsamt Reutlingen gem. § 57 Abs. 4 des JWMG und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrgänge inkl. erfolgreicher Prüfung, Herrn Norbert Reich zum Wildschadensschätzer berufen.