In den vergangenen Wochen wurden in vielen Revieren bereits zahlreiche Grünlandschäden behoben. Hoffentlich finden die Schwarzkittel nun andere Nahrungsquellen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die nächsten Schäden meist nicht lange auf sich warten lassen. Spätestens dann stellt sich erneut die Frage, wie Wildschäden im Grünland fachgerecht, effizient und vor allem kostengünstig repariert werden können.
Beurteilung von Grünlandtyp und Schadensart
Um diese Frage beantworten zu können, lohnt sich ein Blick auf praxis-erprobte Maßnahmen, die sich in der Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Landwirtschaft bewährt haben. Eine fachgerechte Reparatur ist dabei nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht wichtig, sondern auch, um langfristige Konflikte zwischen Landwirten und Jagdausübungsberechtigten zu vermeiden.
Zunächst müssen zwei grundlegende Fragen geklärt werden. Die erste Frage lautet: Auf welcher Art von Grünland befinden wir uns? Handelt es sich um eine extensive Heuwiese, eine intensiv genutzte Silagefläche oder möglicherweise um eine Weide? Diese Unterscheidung ist wichtig, da als rechtliche Grundlage gilt, dass ein Wildschaden so wiederhergestellt werden muss, wie der Zustand vor dem Schaden war. Eine intensiv bewirtschaftete Silagefläche stellt dabei deutlich höhere Anforderungen an die Reparatur als eine extensive Heuwiese.
Die zweite wichtige Frage betrifft die Art des Schadens. Dabei muss unterschieden werden zwischen kleinflächigen Schäden, großflächigen Schäden, tiefen Gräben oder kleinparzellierten, über den gesamten Schlag verteilten Beschädigungen. Auch die Tiefe der Beschädigung spielt eine wichtige Rolle. Während flache Schäden häufig relativ einfach behoben werden können, erfordern tiefe Schäden oftmals mehrere Arbeitsgänge und deutlich höhere Kosten.
Klein- oder großflächiger Schaden
Handelt es sich um flache, kleinflächige Schäden, die über den gesamten Schlag verteilt sind, ist eine gemeinschaftliche händische Aktion von Landwirtschaft und Jägerschaft meist die kostengünstigste und sinnvollste Lösung. Diese Schäden lassen sich gut mit Händen, Füßen, Rechen oder Schaufel einebnen, sodass eine problemlose Bewirtschaftung in der kommenden Saison gewährleistet wird. Auch eine eventuelle Nachsaat kann in diesem Fall gut von Hand durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise spart Maschinenkosten, verhindert Bodenverdichtungen und stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten.
Bei großflächigen, aber flachen Schäden muss aus Zeitgründen meist auf eine maschinelle Behebung zurückgegriffen werden. Eine Möglichkeit ist die Reparatur mit einer Wiesenschleppe. Dabei ist darauf zu achten, dass der Boden trocken und möglichst feinkrümelig ist. Empfehlenswert ist eine doppelte Überfahrt in entgegengesetzter Richtung, um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Der Vorteil dieser Maßnahme liegt in der großen Arbeitsbreite und dem vergleichsweisen geringen Kraftstoffverbrauch. Zudem ist eine Nachsaat mit einem aufgebauten Feingranulatstreuer möglich. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass das Saatgut auf der Oberfläche liegen bleibt und dadurch schlechtere Keimbedingungen entstehen können.
Typische Praxiswerte aus Maschinenring- oder Lohnunternehmerabrechnungen zeigen, dass das reine Abschleppen etwa 50 Euro pro Hektar kostet. Abschleppen in Kombination mit Striegeln liegt bei etwa 55 Euro pro Hektar. Wird zusätzlich nachgesät, können etwa 60 Euro pro Hektar anfallen. Diese Werte gelten für eine einfache Überfahrt und jeweils ohne Saatgutkosten.
Eine weitere Möglichkeit stellt das Einebnen mit einem Mulcher dar. Auch hierbei ist auf trockene Bodenbedingungen zu achten. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass auch mitteltiefe Schäden gut wiederhergestellt werden können. Nachteilig sind jedoch die geringe Arbeitsbreite und der vergleichsweise hohe Kraftstoffbedarf. Außerdem ist eine Nachsaat in einem Arbeitsgang meist nicht möglich, sodass eine zusätzliche Überfahrt erforderlich wird.
Die Maschinenring-Verrechnungssätze liegen beim Mulchen bei etwa 80 bis 100 Euro pro Hektar, bei einer Arbeitsleistung von etwa einem Hektar pro Stunde. Eine zusätzliche Nachsaat mit einem Streuer und Striegel kann etwa 50 Euro pro Hektar kosten. Eine professionelle Nachsaatmaschine mit Scheibenscharen liegt häufig bei etwa 70 Euro pro Hektar. Auch diese Preise verstehen sich ohne Saatgutkosten.
Zu den teuersten Schäden, die Schwarzwild im Grünland verursachen kann, gehören großflächige, tiefe Gräben von bis zu 25 bis 30 Zentimetern Tiefe. Besonders auf intensiv bewirtschafteten Flächen stellen diese Schäden ein erhebliches Problem dar. Um eine Verschmutzung der Silage durch Erde zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung wieder zu ermöglichen, ist eine aufwendige Reparatur notwendig. Meist kann der Schaden nicht in einem Arbeitsgang beseitigt werden.
Im ersten Arbeitsgang müssen die tiefen Gräben wieder ausgeglichen werden. Auch hierfür ist eine gute Befahrbarkeit der Fläche entscheidend. Geeignete Geräte sind spezielle Grünlandschaden-Reparaturmaschinen wie Wiesenhobel oder sogenannte Büffel, aber auch Kreiseleggen oder Fräsen können eingesetzt werden. Der Vorteil spezieller Grünlandmaschinen liegt in der gleichmäßigen Querverteilung über die Arbeitsbreite. Allerdings sind die Arbeitsbreiten meist gering und die Fahrgeschwindigkeiten niedrig, wodurch ein hoher Zeitaufwand entsteht. Häufig beträgt die Arbeitsbreite etwa drei Meter bei einer Arbeitsleistung von etwa 0,5 Hektar pro Stunde.
Im zweiten Arbeitsgang sollte ein feinkrümeliges Saatbett erstellt und eine Nachsaat durchgeführt werden. Empfehlenswert ist dabei eine Rückverfestigung, um gute Keimbedingungen zu schaffen. Durch die zwei Arbeitsgänge und die geringe Flächenleistung entstehen entsprechend höhere Kosten. Für den ersten Arbeitsgang müssen etwa 200 bis 250 Euro pro Hektar kalkuliert werden. Der zweite Arbeitsgang liegt je nach Maschine und Fahrgeschwindigkeit bei etwa 70 bis 100 Euro pro Hektar. Insgesamt entstehen somit Kosten von etwa 270 bis 350 Euro pro Hektar, wiederum ohne Saatgutkosten.
Saatgutauswahl und Kosten
Auch die Saatgutkosten spielen eine wichtige Rolle. Bei normalen Wiesen, egal ob Heu- oder Silagenutzung, kann sehr gut mit Kleegrasmischungen gearbeitet werden. Bei kleinen, flachen Schäden reicht meist eine Übersaat mit 7 bis 10 Kilogramm pro Hektar aus. Bei einem Totalschaden muss die Saatmenge auf etwa 25 bis 30 Kilogramm pro Hektar erhöht werden. Die Kosten für konventionelles Saatgut liegen derzeit bei etwa 4 bis 5 Euro pro Kilogramm.
Deutlich teurer wird es auf ausgewiesenen FFH-Mähwiesen. Dort muss spezielles, standortangepasstes Saatgut verwendet werden. Solche Mischungen können schnell bis zu 100 Euro pro Kilogramm kosten. Die Aufwandmengen sind dabei ähnlich wie bei Kleegras. Weitere Informationen zur Reparatur von FFH-Mähwiesen finden Sie unter dem QR-Code.
Neben den reinen Reparaturkosten muss auch der Ertragsausfall berücksichtigt werden. Bei kleineren Schäden kann man meist von einem Minderertrag in der laufenden Saison ausgehen. Bei großflächigen, tiefen Schäden hingegen ist häufig von einem Totalschaden auszugehen, der sich sogar noch im Folgejahr durch geringere Erträge bemerkbar machen kann.
Da die Reparatur von Grünlandschäden einen zusätzlichen Aufwand für den Landwirt darstellt, werden auch Rüst- und Wegezeiten berücksichtigt. Diese Kosten sind im Schätzrahmen des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg detailliert aufgeführt und können als Grundlage für die Schadensregulierung dienen. Der Schätzrahmen kann kostenpflichtig beim Landesbauernverband Baden-Württemberg erworben werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine fachgerechte Reparatur von Grünlandschäden eine sorgfältige Bewertung des Schadens, die Auswahl der passenden Reparaturmethode und eine gute Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Landwirtschaft erfordert. Frühzeitiges Handeln spart Kosten und verhindert langfristige Schäden. Gleichzeitig stärkt eine gute Zusammenarbeit das Verhältnis zwischen Jägern und Landwirten. Angesichts der Schwarzwildbestände wird die Reparatur von Grünlandschäden auch in Zukunft ein wichtiges Thema für die Jagdpraxis bleiben.
Simon Metz
Landesobmann für Wildschadensangelegenheiten
Handelt es sich bei der betroffenen Fläche um eine durch die FFH-Richtlinie geschützte „Magere Flachland-Mähwiese“, dann muss für die Nachsaat spezielles Saatgut verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie HIER.



