Gebiete in Baden-Württemberg sind derzeit nicht von möglichen Restriktionen betroffen. Entscheidend für eine schnelle Seuchentilgung ist immer das schnelle Erkennen eines Ausbruchs. Wir weisen erneut auf die Wichtigkeit der ASP-Beprobung, vor allem von auffällig erlegtem, verendet aufgefundenem oder verunfalltem Schwarzwild hin.
Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Informationen der beiden zuständigen Ministerien von Baden-Württemberg und Hessen.
Aktuelle Informationen des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
Aktuelle Information des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat:
https://landwirtschaft.hessen.de/presse/fuenf-weitere-infizierte-wildschweine-gefunden